25. Februar 2015 +++ Eingereicht: Petition an den Deutschen Bundestag. Das Ergebnis: Ein Erfolg!
Die Frauen der Selbsthilfegruppe möchten vom Deutschen Bundestag, dass Krebspatienten, die während der ambulanten Krebstherapie Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche
Unterstützung benötigen, diese als Regelleistung erhalten.
Text der Petition
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krebspatienten bei Bedarf die während der ambulanten Krebstherapie benötigten Leistungen der Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung als Regelleistung erhalten müssen - unabhängig von der in § 38 Abs. 2 SGB V formulierten Anspruchsvoraussetzung.
Er möge ferner die Anwendung des § 37 Abs. 1 SGB V auf ambulant behandelte onkologische Patienten während und bei Bedarf auch nach ihrer Therapie ausdehnen (Krankenhausvermeidungspflege)."
Begründung
Ergebnis
Der Bundestag hat die Petition beraten und am 18. Februar 2016 beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/7385).