[Politik] Petition Bundestag


25. Februar 2015 +++ Eingereicht: Petition an den Deutschen Bundestag. Das Ergebnis: Ein Erfolg!

Die Frauen der Selbsthilfegruppe möchten vom Deutschen Bundestag, dass Krebspatienten, die während der ambulanten Krebstherapie Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen, diese als Regelleistung erhalten.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krebspatienten bei Bedarf die während der ambulanten Krebstherapie benötigten Leistungen der Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung als Regelleistung erhalten müssen - unabhängig von der in § 38 Abs. 2 SGB V formulierten Anspruchsvoraussetzung. Er möge ferner die Anwendung des § 37 Abs. 1 SGB V auf ambulant behandelte onkologische Patienten während und bei Bedarf auch nach ihrer Therapie ausdehnen (Krankenhausvermeidungspflege)."

Begründung

Ergebnis
Der Bundestag hat die Petition beraten und am 18. Februar 2016 beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/7385).